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Eigentümerversammlung:
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Durchführung einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr mit Erstellung und Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Führung der Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG
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Jahresabrechnung:
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Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum in Form einer Einzel- und Gesamtabrechnung je Sondereigentum. Erstellung eines Statusberichtes und Ermöglichung der Prüfung der Abrechnung durch z.B. den Verwaltungsbeirat inkl. Ausweisung nach § 35a EStG „haushaltsnahe Dienstleistungen“
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Wirtschaftsplan:
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Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr in Form von Einzel- und Gesamtabrechnungen je Sondereigentum
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Geldverwaltung:
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Führen der Konten der Eigentümergemeinschaft. Wir führen für jede Eigentümergemeinschaft ein eigenes Bankkonto. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.
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Buchführung:
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EDV-unterstütztes Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sondereigentum, Einnahmekonten, Ausgabekonten je Kostenart, Rücklagenkonten, Konten für Mitarbeiter der Eigentümergemeinschaft, Verrechnungskonten für Versicherungsschäden. Buchen aller Bankbewegungen, Überwachung und Verbuchung der Hausgeldzahlungen. Veranlassung der Heiz- und Wasserkostenabrechnungen.
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Hausordnung:
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Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
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Instandhaltung:
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Ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums: Einholen von Angeboten, Ausschreibungen, Verhandlungen mit Firmen, Auftragserteilung, Überwachung der Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen, Ordnungsgemäße Abrechnung von Instandhaltungsmaßnahmen, Mängelbeseitigung, Verfolgung der Gewährleistung, Verwaltung von Sicherheitseinbehalten, Rechnungsprüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit
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Optionale Anwendung der systematischen und langfristigen Instandhaltungsplanung mit EPIQR. Dies ist ein anerkanntes Programm für die Erstellung eines Energieausweises
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Auftragsvergabe:
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Ausschreibung der Handwerkerleistungen und Überwachung der auszuführenden Arbeiten
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Sofortmaßnahmen:
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Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen
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Verträge mit Dritten:
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Notwendige Verträge, wie z. B. für Wartung, Lieferanten, Versicherung und Dienstleistung, werden von uns vorbereitet, mit den Eigentümern abgesprochen und anschließend abgeschlossen. Bereits bestehende Verträge überprüfen wir auf das Preis-/Leistungsverhältnis und legen Ihnen ggf. Alternativen vor
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